Wohnmobile über 3,5 Tonnen
Führerscheinklasse B: Ausnahme für Wohnmobile über 3,5 Tonnen
Wer gern mit dem Wohnmobil verreist, hatte vielleicht schon mal das Problem, dass das Fahrzeug die Gewichtsgrenze von 3,5 Tonnen für die Klasse B überschreitet. Bisher musste man in diesem Fall eine zusätzliche Fahrerlaubnis der Klasse C1, auch C1-Führerschein genannt, erwerben, was jedoch mit höheren Kosten und Anforderungen verbunden ist. Das könnte sich 2023 mit der neuen EU-Richtlinie ändern.
Die EU-Kommission sieht zwar keine generelle Anhebung der Gewichtsgrenze vor, plant jedoch eine Ausnahme für Fahrzeuge, die mit alternativen Kraftstoffen betrieben werden, wie beispielsweise Elektro- oder Hybridfahrzeuge. Diese sollen künftig mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 4,25 Tonnen mit der Klasse B gefahren werden dürfen.
Das gilt auch für Wohnmobile, die mittlerweile immer häufiger auf alternative Antriebe setzen. Voraussetzung dafür ist, dass Fahrzeughalter die Führerscheinklasse B bereits seit mindestens zwei Jahren besitzen und gegebenenfalls eine zusätzliche Schulung absolvieren.
Diese Führerschein-Änderung soll unter anderem dazu beitragen, den Umstieg auf umweltfreundlichere Fahrzeuge zu fördern. Allerdings ist noch unklar, wie die Schulung genau aussehen soll und wie hoch die Kosten dafür sein werden. Außerdem gilt die Ausnahme ausschließlich für Fahrzeuge mit alternativen Kraftstoffen – für konventionelle Wohnmobile bleibt die Gewichtsgrenze von 3,5 Tonnen bestehen.